Kündigung ausbildung sperre arbeitsamt

Im Idealfall kündigen Sie also nicht selbst, wenn Sie die Sperrzeit verhindern wollen. Eine Garantie ist zwar auch das nicht. In all diesen Fällen ist es Ihnen nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Bestehlen Mitarbeiter ihren Arbeitgeber, gilt das ebenfalls.

Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag

Ein wichtiges Beispiel ist auch der Aufhebungsvertrag.

Die Versicherung gilt aber nur, wenn der “Schaden” nicht selbst verschuldet ist.


Am offensichtlichsten ist es natürlich, wenn Du selbst kündigst. Vor allem davon, wie sehr diese selbstverschuldet ist. Vieles liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Den Widerspruch müssen Sie allerdings innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Sperrfrist-Bescheides einlegen.

In dem schriftlichen Widerspruch erklären Sie:

  • Warum kam es zu der Kündigung?
  • Wieso lies sich der Arbeitsplatzverlust nicht vermeiden?
  • Warum mussten Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben?
  • Warum konnten Sie angebotene Stellen nicht annehmen?
  • Warum konnten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen?

Welche Dokumente benötige ich für den Widerspruch?

Den Widerspruch sollten Sie nicht nur begründen, sondern auch belegen können.

Es kann nicht nach hinten verlängert werden. Dafür brummt Dir das Arbeitsamt eine Sperre für das Arbeitslosengeld auf, die normalerweise für drei Monate gilt.


Das Arbeitsamt unterstellt Dir aber auch, dass Du “selbst Schuld” bist, wenn Du verhaltensbedingt oder fristlos gekündigt wurdest. Wir erklären Sie dir alle in unserem Artikel.


Achtung: Auch bei einem Aufhebungsvertrag droht Dir eine Sperre!

Schließlich wird niemand zur Unterschrift gezwungen. Selbst wenn es mit der neuen Stelle dann nicht klappt, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht willentlich oder vorsätzlich herbeigeführt. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie durch die 12-wöchige Sperrfrist in arge finanzielle Bedrängnisse geraten. Wird der Job selbst gekündigt, ist das noch eindeutig.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, lautet ein wichtiger Grundsatz daher: Werden Sie rechtzeitig selbst aktiv und reagieren Sie schnell nach einer Kündigung. Doch auch wenn Sie selbst die Kündigung einreichen, können Sie je nach Situation eine Arbeitsamt Sperre umgehen.

Je nach Grund und Einzelfall gibt es keine Sperrzeit:

  • Sie mussten kündigen

    Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer ihren Job „fristlos“ kündigen.

    Sie verlieren bis zu drei Monate Ansprüche und damit bares Geld. Die Sperrzeit wiederum verkürzt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Da Sie eine Schuld an der Arbeitslosigkeit haben, kann eine Sperrzeit verhängt werden.

  • Arbeitsablehnung (Sperrzeit: 3-12 Wochen)

    Sie lehnen trotz einer umfassenden Rechtsbelehrung die angebotenen Beschäftigungen und Eingliederungsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ab.

  • Abbruch (Sperrzeit: 3-12 Wochen)

    Sie brechen angebotene Stellen, Integrationskurse oder eine Deutschsprachförderung vorzeitig ab.

    Schon diese Eigeninitiative kann positiv gewertet werden und die Arbeitsamt Sperre umgehen oder verkürzen.

    Wie kann ich der Arbeitsamt Sperre widersprechen?

    Die Arbeitsamt Sperre müssen Sie nicht widerspruchslos hinnehmen. Statt den vollen zwölf Monaten bekommen Sie nur für neun Monate die Zahlung. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf die Sozialleistung vom Arbeitsamt und Betroffene gehen für bis zu drei Monate leer aus.

    Sperrzeit oder Ruhezeit?

    Unterschieden wird dabei nochmal zwischen „Sperrzeit“ und „Ruhezeit“: Bei einer Ruhezeit des Arbeitslosengeldes wird die Auszahlung um mehrere Wochen verschoben, sie beginnt nur später.

    Denn einem Arbeitnehmer, der so agiert, steht ein wichtiger Grund zur Seite, da er sein Beschäftigungsverhältnis gekündigt hat, um an dem Vorbereitungskurs zur Weiterbildung oder Fortbildung teilnehmen zu können. Oder lassen Sie sich die Absprachen schriftlich bestätigen.  

Keine Sperrzeit bei Kündigung für Weiterbildung

Von Rechtsanwalt Dr.

Jens Usebach

Ratgeber - Arbeitsrecht Mehr zum Thema:Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Sperrzeit, Weiterbildung, Kündigung
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Betroffene Arbeitnehmer sollten Widerspruch einlegen

Kündigt ein Arbeitnehmer sein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, um einen Vorbereitungskurs, eine Fortbildung oder eine Weiterbildung zu absolvieren, dann darf die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) keine Sperrzeit nach § 159 Abs.

1 Satz 2 Nr. 1 SGB III verhängen.

Des Weiteren entspricht das Verhalten des Arbeitnehmers auch den Interessen der Versichertengemeinschaft, da durch die Weiterbildung nicht nur das Risiko zukünftiger Arbeitslosigkeit sinkt, sondern auch die Chance künftiger höherer Beitragsleistungen besteht. Unterstützung können Sie sich zudem bei der Sozialberatungsstelle, beim Sozialverband oder einem Rechtsanwalt holen.

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[Bildnachweis: Bundesagentur für Arbeit]

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Sperre Arbeitslosengeld - Kündigung

Wenn Du eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommst, gibt es bis zu drei Monaten kein Arbeitslosengeld.

Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten. Oder wenn sich Ihre Chancen auf einen anstehenden Job dadurch enorm verschlechtern.

Wie kann ich der Arbeitsamt Sperre vorbeugen?

Als Kunde der Arbeitsagentur sollten Sie sich nie auf die Leistungen der Behörde verlassen. Es wird Dir auch nicht nachgezahlt!

Das Kindeswohl ist hier ausschlaggebend.

  • Sie müssen ein Familienmitglied pflegen

    Wer einen nahen Angehörigen pflegen und deswegen kündigen muss, kann die Arbeitsamt Sperre umgehen. Wer einen solchen unterschreibt und damit die Zusammenarbeit beendet, verschuldet die Arbeitslosigkeit selbst und kann eine Sperre kassieren. Laut § 159 SGB III müssen für die Arbeitsamt Sperre „wichtige Gründe“ vorliegen.

    Sie können so aber später umso leichter gehen nicht nachvollziehbare Entscheidungen vorgehen und berechtigte Ansprüche durchsetzen.

    Arbeitsamt Sperre umgehen: Tipps zum Verhindern

    Bei einer Eigenkündigung besteht immer das Risiko einer Arbeitsamt Sperre. Es dient der finanziellen Absicherung und hilft beim Übergang in einen neuen Job.

    Verhält sich der Arbeitnehmer jedoch „versicherungswidrig“ droht ihm laut § 159 des Dritten Sozialgesetzbuches eine Sperrfrist für das ALG von bis zu zwölf Wochen.