Aufl. § 529 Abs. 1 Ziff. September 2015 – VIII ZR 297/14, Rn. 26; Urteil vom 12. Dann bietet die Urkunde im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO auch Indizwirkung für ihren Inhalt. KfZ-Meister) ist der Sachverständige für die Begutachtung der Reparatur des Dieselpartikelfilters beim streitgegenständlichen Fahrzeug besonders qualifiziert.
Die Schilderungen des Zeugen
sind schlüssig und lebensnah
beinhalten originelle Details, die für in wahres Erleben sprechen. September 2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Dass eine solche Beschränkung es schwierig macht, sich von der Richtigkeit der Aussage zu überzeugen dürfte zu den Grundlagen der Aussagepsychologie gehören.
Zeugen
Bei Zeugen ist zunächst insbesondere sprachlich zwischen „glaubhaft“ und „glaubwürdig“ zu unterscheiden:
„Glaubhaft“ kann die Zeugenaussage sein.
„Glaubwürdig“ nur der Zeuge selbst.
Für die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage sprechen insbesondere folgende Faktoren:
Wahrnehmungsmöglichkeit
Wahrnehmungsfähigkeit
Wahrnehmungsbereitschaft ↔ beiläufiges/ unerwartetes Geschehen?
Jede positiv die Glaubwürdigkeit begründende „Leerformel" erscheint mir nach dem Vorstehenden aber schlicht überflüssig.
Anmerkung/Besprechung, BGH, Urteil vom 03.06.2014 – VI ZR 394/13. Foto: © Dionysos / www.wikimedia.orgJanuar 1997 – III ZR 162/95, Rn. 8; Urteil vom 18. Es gibt allerdings sehr viele Umstände, die (negativ) Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründen können und mit denen sich das Gericht auseinandersetzen sollte. Insbesondere ist seine Aussage, dass die weitere Abrede nur deswegen nicht schriftlich fixiert wurde, weil ... Allein an den sozialen Status anzuknüpfen, dürfte aber glücklicherweise weitgehend überholt sein (auch wenn Zeugen aus diesem Grunde immer noch nach ihrem Beruf gefragt werden).
Davon ist aber im Urteil nicht die Rede, der BGH spricht vielmehr vom „persönlichen Eindruck“.
Und nun frage ich mich, ob der VI. Zivilsenat ernsthaft dahin zurück möchte, dass Gerichte aufgrund des sozialen Status‘ einer Person deren Aussage mehr Bedeutung beimessen. (des zeitlich weit zurückliegenden Geschehens) plausibel und sprechen dafür, dass der Zeuge bemüht war, die Wahrheit auszusagen.“
Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen lässt sich am besten live oder anhand äußerer Umstände beurteilen.
Das Berufungsurteil litt auch einem nicht unwesentlichen Mangel. Oktober 2016 – XI ZR 145/14, Rn. 27-29 beck-online; Urteil vom 30. Nur kann ich kaum etwas erkennen, das geeignet wäre, (positiv) die Glaubwürdigkeit einer Person zu begründen/stützen. Der Widerspruch zwischen dem im Protokoll niedergelegten Inhalt der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung des Landgerichts musste danach Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen Feststellungen begründen, die das Berufungsgericht hätte ausräumen müssen.“
So weit, so gut.
Jahrhundert genau so für vollkommen richtig. Aufl. Insbesondere steht seiner Glaubwürdigkeit kein etwaiges Sympathieverhältnis entgegen. Denn das Landgericht hatte in seinem Urteil einem dort vernommenen Zeugen eine Aussage zugeschrieben, die sich so aus dem Sitzungsprotokoll nicht ergab.
Da Ihr in einer Klausur keine Informationen dazu erhaltet, ob der Zeuge z.B.
nervös gewirkt, den Blick immer wieder zum Kläger/ Beklagten gesucht oder sonstige Auffälligkeiten gezeigt hat, die für oder gegen seine Glaubwürdigkeit sprechen, werdet ihr im Rahmen einer Klausur die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in der Regel nicht feststellen können. April 2023, das Gericht habe an der Glaubwürdigkeit keines der Zeugen Zweifel, stellt keine hinreichende Niederschrift im Sinne einer aktenkundigen Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen dar, die nur dann als Grundlage der Glaubwürdigkeitsbeurteilung in Bezug genommen werden kann, wenn nicht nur pauschal das Ergebnis der Würdigung sondern auch wenigstens ansatzweise der persönlichen Eindruck von dem Zeugen unter zumindest zusammenfassender Angabe der für die Glaubwürdigkeit sprechende Umstände festgehalten worden ist (vgl.
Die Grundsätze der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebieten, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur das berücksichtigen darf, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Beteiligten sich zu erklären Gelegenheit hatten.
Darin indes liegt aus den zutreffenden Gründen der Berufung eine Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, da der erkennende Richter nicht auf eine aktenkundige aussagekräftige Stellungnahme des die Vernehmung durchführenden Richter zu dem für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit maßgeblichen persönlichen Eindruck zurückgreifen konnte.
Dasselbe gilt auch umgekehrt; auch charakterlich zweifelhafte Personen können die Wahrheit sagen.“
Das halte ich im 21.
Sofern ihr zu dem Ergebnis kommt, dass das Gutachten aufgrund von diversen Mängeln unergiebig ist, wird ausnahmsweise trotzdem eine Beweiswürdigung vorgenommen.
Darstellung des Inhalts des Gutachtens:
„Der Sachverständige ist in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass.../ zu folgenden Feststellungen gekommen....“
Folgt das Gericht dem Sachverständigen und warum (nicht)?:
„Das Gericht folgt den überzeugenden Angaben des Sachverständigen.
Aufl.
Der Beklagten wird gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung gegen das am 27.
beruht das Gutachten auf den neusten Erkenntnisses und Methoden zur Untersuchung/ Messung? Aufl. Aber das betrifft bekanntlich die Glaubhaftigkeit.
Plausibilität der Schilderungen + Lebensnähe
Detailwissen bzw.
Denn damit war die Beweiswürdigung ja schon hinfällig. Nach positiver Bescheidung des vor Ablauf der Berufungsfrist eingegangenen Prozesskostenhilfeantrags der bereits im ersten Rechtszug als bedürftig angesehenen Beklagten mit ihr am 20.