Eine Abfindung wird häufig bei betriebsbedingten Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Sozialplänen gezahlt. Für die Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit würde dies 15 Bruttomonatsgehälter bedeuten.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie Beispiele für die Höhe der Abfindung nach 30 Berufsjahren bei unterschiedlichen Gehältern:
| Bruttomonatsgehalt | Abfindungshöhe |
|---|---|
| 2.000€ | 30.000€ |
| 3.000€ | 45.000€ |
| 4.000€ | 60.000€ |
Beachten Sie, dass diese Werte nur Orientierungen sind und die tatsächliche Abfindung von Fall zu Fall variiert.
Die Formel zur Berechnung der Abfindung lautet in diesem Fall:
Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Monatsgehalt
= 10 Jahre x 0,5 x 4.000 € = 20.000 €
Dieser Betrag stellt die Regelabfindung dar, die dem Arbeitnehmer zusteht, wenn er beispielsweise aufgrund betriebsbedingter Gründe entlassen wird.
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| Betriebszugehörigkeit in Jahren | Abfindung in Monatsgehältern |
| Abfindung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit | 0,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1 Monatsgehalt |
| Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit | 7 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 7,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit | 8 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit | 8,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit | 9 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit | 9,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 10 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit | 10,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit | 11 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit | 11,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit | 12 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit | 12,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit | 13 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit | 13,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit | 14 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit | 14,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 15 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit | 15,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit | 16 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 33 Jahren Betriebszugehörigkeit | 16,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit | 17 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit | 17,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit | 18 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit | 18,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit | 19 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 39 Jahren Betriebszugehörigkeit | 19,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit | 20 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 41 Jahren Betriebszugehörigkeit | 20,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 42 Jahren Betriebszugehörigkeit | 21 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 43 Jahren Betriebszugehörigkeit | 21,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 44 Jahren Betriebszugehörigkeit | 22 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit | 22,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 46 Jahren Betriebszugehörigkeit | 23 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 47 Jahren Betriebszugehörigkeit | 23,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 48 Jahren Betriebszugehörigkeit | 24 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 49 Jahren Betriebszugehörigkeit | 24,5 Monatsgehälter |
| Abfindung nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit | 25 Monatsgehälter |
Zur Berechnung der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters sind das Einstellungsdatum und das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich.
Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Abschnitt.
Eine Betriebszugehörigkeit von 30 Jahren stellt in der heutigen Arbeitswelt eine beachtliche Dauer dar. Obwohl ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung in den meisten Fällen nicht besteht, gibt es verschiedene Szenarien, in denen Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet sind oder sich freiwillig dazu bereit erklären.
Gemäß § 1a KSchG wird bei der Berechnung der Abfindung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Nach 20 Jahren spielt evtl. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Abfindung anzubieten. Sozialplänen) kann eine lange Betriebszugehörigkeit zu einer geringeren Abfindung führen, da ältere Arbeitnehmer oft als „rentennah“ gelten.
Gleiches gilt für ein vergütetes Praktikum, sofern der Praktikant nach der Übernahme einem regulären Arbeitnehmer gleichgestellt ist. In vielen Fällen wird eine Abfindung im Rahmen von Verhandlungen bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag vereinbart. Gemäß der Regelformel beträgt diese 15 Bruttomonatsgehälter.
| Bruttomonatsgehalt | 3.500 € | 5.000 € | 6.500 € |
| Abfindungshöhe | 17.500 € | 25.000 € | 32.500 € |
Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie mit einer beträchtlichen Abfindung rechnen, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt.
Näheres dazu können Sie hier nachlesen.
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Die Abfindung wird als Arbeitslohn behandelt und ist zu versteuern.
Faktoren, welche die Abfindungshöhe beeinflussen, sind:
Eine Abfindung nach 30 Jahren öffentlicher Dienst unterliegt besonderen Regelungen.
Eine häufig verwendete Faustregel zur Berechnung der Abfindungshöhe lautet:
Abfindung = 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre
Diese Formel ergibt die Regelabfindung, die als Untergrenze für Verhandlungen dienen sollte. In solchen Fällen entscheidet oft ein Arbeitsgericht über die Höhe der Abfindung, wobei die Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers maßgebliche Einflussfaktoren sind.
Fachanwalt.de-Tipp: Auch wenn die Faustformel zur Berechnung der Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit eine gute Orientierung bietet, können in der Praxis viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung angewandt werden, was sich steuerlich günstig auswirken kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Höhe der Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängen kann:
Als Faustformel und regelmäßig unterste Grenze für die Abfindung wird häufig ein halbes Bruttomonatsentgelt je Beschäftigungsjahr angesetzt.
Marc-Oliver Schulze
Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer Abfindung von etwa 2,5 Bruttomonatsgehältern rechnen.
| Bruttomonatsgehalt | 2.500 € | 3.500 € | 5.000 € |
| Abfindungshöhe | 6.250 € | 8.750 € | 12.500 € |
Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit haben Sie eine gute Verhandlungsposition und können in der Regel mit einer Abfindung von etwa 5 Bruttomonatsgehältern rechnen.
Bei Einzelkündigungen muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, um eine Abfindung auszuhandeln.
Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a.
In einigen Fällen können Arbeitnehmer jedoch auf eine Abfindung hoffen, die die entstandenen Einkommensverluste teilweise ausgleicht. Hierbei wird oft eine Abfindung nach einem festgelegten Schema berechnet, das neben der Betriebszugehörigkeit auch das Alter des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Auch bei Nachteilsausgleichen, wenn der Arbeitgeber gegen die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt, kann eine Abfindung fällig werden.
Sie kann entweder gesetzlich vorgeschrieben sein oder auf freiwilliger Basis durch den Arbeitgeber angeboten werden.
Einer der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung einer Abfindung ist die Länge der Betriebszugehörigkeit.
In vielen Fällen wird die Abfindung nach einer einfachen Faustregel berechnet: Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit erhält der Arbeitnehmer ein halbes Bruttomonatsgehalt.
Diese Regel ergibt sich unter anderem aus § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der besagt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt werden kann.
Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer hat 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 € bezogen.
Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.
Bildnachweise
Bei einem gerichtlichen Vergleich vor dem Arbeitsgericht kann die Abfindungshöhe nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit deutlich höher ausfallen als die oft als Orientierung genannte Faustformel.
Bei 30 Jahren wären das 15 Bruttomonatsgehälter. Zudem ist eine Abfindungszahlung steuerpflichtig. Bei einer Kündigung nach einer so langen Beschäftigungszeit stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: “Wie viel Abfindungsteht mir nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit zu?”
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach 30 Jahren im Betrieb.
auch schon das Alter des Arbeitnehmers und dessen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine Rolle. Die berechnete Regelabfindung sollte als Untergrenze betrachtet werden. Leider wirkt sich dieser Vorteil seit der Gesetzesänderung durch das Wachstumschancengesetz ab dem Steuerjahr 2025 nicht wie bisher bei der Lohnabrechnung, sondern erst bei der Einkommenssteuererklärung aus.
Oft lassen sich durch geschicktes Verhandeln deutlich höhere Abfindungen erzielen, insbesondere bei so langer Betriebszugehörigkeit. Die Faustformel besagt 7,5 Bruttomonatsgehälter, wobei in der Praxis oft höhere Beträge erzielt werden – Faktoren von 1,0 oder 1,5 statt 0,5 sind nicht ungewöhnlich, in Einzelfällen sogar bis zu 2,5.
| Bruttomonatsgehalt | 4.500 € | 6.000 € | 7.500 € |
| Abfindungshöhe | 33.750 € | 45.000 € | 56.250 € |
Zwar ist eine Abfindung nicht garantiert, aber bei betriebsbedingten Kündigungen nach so langer Betriebszugehörigkeit üblich.
besondere Kündigungsschutzregelungen, Sozialpläne oder spezifische Vertragsvereinbarungen. Rechner]
Bitte wählen Sie aus, wie viele Jahre Sie im Unternehmen beschäftigt sind.
Das Wichtigste in Kürze
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber eine Auszahlung der Abfindung über mehrere Jahre zu vereinbaren…
Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer, die beispielsweise neun Jahre und sieben Monate in einem Unternehmen gearbeitet haben, ihre Betriebszugehörigkeit als zehn Jahre geltend machen können.
Die Höhe der Abfindung bei Kündigung unter Berücksichtigung der Jahre der Betriebszugehörigkeit und des Brutto-Monatsgehalts lässt sich einfach mit dem online Abfindungsrechner berechnen:
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In bestimmten Fällen kann die Abfindung auch höher ausfallen als der Regelsatz von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
In einigen Fällen können jedoch bestimmte Zeiten hinzugerechnet werden.